Gemeinderecht

Wir beraten und vertreten Gemeinden sowie deren Organe (Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gemeinderat) umfassend.

Auch die Gemeinde selbst kann Partei in einem Verwaltungsverfahren sein. In UVP-Verfahren kann die Gemeinde etwa Standortgemeinde und sohin Partei des UVP-Verfahrens sein. Wir unterstützen Gemeinden in der Umsetzung ihrer Forderungen, um so das bestmögliche Ergebnis für die Gemeindebürger zu erzielen.