Raumordnungsrecht

Beim Raumordnungsrecht handelt es sich um eine klassische Querschnittsmaterie. Dem Bund sind Raumordnungskompetenzen übertragen, wohingegen die verbleibende Raumordnungskompetenz Landeskompetenz bleibt. Darüber hinaus ist der Anteil der Gemeinden an Raumordnungskompetenz außerhalb der Fachplanungskompetenzen der Länder ebenfalls aus der Vollziehungskompetenz der Länder herausgelöst.

Wir beraten bereits sowohl langjährig Gemeinden als auch Unternehmen, Investoren und Privatpersonen im Raumordnungsrecht österreichweit.

  • Beratung zu Flächenwidmungsplänen
  • Beratung zu Bebauungsplänen
  • Beratung bei der überörtlichen Raumplanung
  • Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern
  • Beratung bei der örtlichen Raumplanung
  • Beratung zu räumlichen Entwicklungsgesetzen
  • Städtebauliche Verträge
  • Verwendungsvereinbarungen